ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

  1. Geltung der AGB
  2. Die Firma Marcel Ellenberg | Ellenberg Design, Im Westenfeld 16, 45529 Hattingen (im Folgenden „Ellenberg Design“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Ellenberg Design und den Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
    1. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Ellenberg Design schriftlich bestätigt werden.
    2. Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht Ellenberg Design ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Ellenberg Design bedarf es nicht.
    3. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
  3. Urheberrechte und Nutzungsrechte
    1. Jeder Auftrag von Ellenberg Design ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung sowie die Einräumung von Nutzungsrechten des in Auftrag gegebenen Produkts. Es gelten, je nach Auftrag, die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
    2. Die Entwürfe, Layouts und Werkzeichnungen der Ellenberg Design sind persönliche, geistige Schöpfungen, die unter das Urheberrecht fallen. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.
    3. Ohne Zustimmung von Ellenberg Design dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch in der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen und Details, ist nicht zulässig.
    4. Die Werke von Ellenberg Design dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Jeder anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit Einwilligung der Ellenberg Design und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
    5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Ellenberg Design.
    6. Über den Umfang der Nutzung erhält Ellenberg Design einen Anspruch auf Auskunft.
    7. Vorschläge und Anweisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dieses ausdrücklich vereinbart worden ist.
    8. Ellenberg Design prüft nicht, ob das vom Kunden überlassene Bild-/Textmaterial oder Muster frei von Rechten Dritter (Copyright) ist. Die Prüfung obliegt allein dem Kunden. Ellenberg Design geht davon aus, dass der Auftraggeber/Verwerter berechtigt ist, das Material zu verwenden.
  4. Angebot, Vertragsschluss und Leistungspflicht
    1. Die Angebote von Ellenberg Design sind freibleibend und unverbindlich.
    2. Verträge und Änderungen von Verträgen mit Ellenberg Design kommen nur und erst dann zustande, wenn Ellenberg Design zugegangene Aufträge oder Bestellungen angenommen oder diese vom Kunden bestellten Leistungen erbracht hat.
    3. Ellenberg Design hat nur solche Leistungen zu erbringen, die zuvor in Angeboten und/oder Kostenvoranschlägen ausdrücklich spezifiziert wurden.
    4. Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistungen, nicht hingegen bestimmte, vom Kunden erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge. Zur Durchführung eines jeden Vertrages darf sich Ellenberg Design Dritter (insbesondere Subunternehmer und/oder freier Mitarbeiter) bedienen.
    5. Ellenberg Design behält an allen vom Kunden zugänglich gemachten Unterlagen Eigentum, alle Urheberrechte und/oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte. Ohne eine schriftliche Einwilligung dürfen diese Unterlagen in keiner anderen Weise als zur Erfüllung des mit Ellenberg Design jeweils geschlossenen Vertrages genutzt insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Hierbei ist ein Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ausgeschlossen.
    6. Ellenberg Design behält sich, soweit nicht explizit anders vereinbart, das Recht vor, die erstellten Werke und/oder Leistungen als Referenz auf seiner Internetseite sowie in sozialen Netzwerken im Internet aufzuführen.
  5. Mitwirkungspflicht des Kunden
    1. Alle Leistungen von Ellenberg Design (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Kopien, Farbabdrucke, elektronische Dateien, etc.) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen 3 Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
    2. Der Kunde wird Ellenberg Design zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten in Folge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Ellenberg Design wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
  6. Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die  gelieferten bzw. angefertigten Werke im Eigentum von Ellenberg Design. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten darüber hinaus folgende Absätze.
    2. Die gelieferten bzw. angefertigten Werke bleiben Eigentum von Ellenberg Design bis alle Forderungen erfüllt sind, die gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält, insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist, hat Ellenberg Design das Recht, die Vorbehaltswerke zurückzunehmen, nachdem dem Kunden hierfür eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt wurde. Sofern Ellenberg Design die Vorbehaltswerke zurücknimmt, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die unter Umständen für die Rücknahme anfallenden Kosten trägt der Kunde.
    3. Bei Pfändungen der Vorbehaltswerke durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf das Eigentum von Ellenberg Design hinweisen und muss Ellenberg Design unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit Eigentumsrechte durchgesetzt werden können.
  7. Entgelte und Fälligkeit
    1. Wenn nichts anders vereinbart ist, entsteht der Zahlungsanspruch von Ellenberg Design für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Ellenberg Design ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
    2. Das vereinbarte Honorar, bzw. die vereinbarten Preise verstehen sich als Netto zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat Ellenberg Design für die erbrachten Leistungen einen Anspruch in marktüblicher Höhe.
    3. Alle Leistungen von Ellenberg Design, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Angebot abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
    4. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von Ellenberg Design schriftlich veranschlagten um mehr als 15% übersteigen, wird Ellenberg Design den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
    5. Für alle Arbeiten von Ellenberg Design, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt Ellenberg Design das vereinbarte Entgelt. Mit Bezahlung des Entgeltes erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich Ellenberg Design zurückzustellen.
  8. Haftungsausschluss
    1. Der Inhalt der Seite www.ellenberg-design.de wurde sorgfältig überprüft. Ellenberg Design übernimmt jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen Ellenberg Design, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen oder durch fehlerhafte und unvollständige Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens Ellenberg Design kein nachweislich vorsätzliches oder grob fährlässiges Verschulden vorliegt. Ellenberg Design behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teile der Seite oder das gesamte Angebot ohne vorherige Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung einzustellen.
    2. Sofern Ellenberg Design auf der o. g. Internetseite direkt oder indirekt auf fremde Internetseiten verweist, haftet Ellenberg Design, nur, wenn sie von den Inhalten genaue Kenntnis hat und es ihr zumutbar und ihr technisch möglich ist die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Ellenberg Design erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die verlinkten Seiten keine illegalen Inhalte enthalten haben. Ellenberg Design hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung der verlinkten Seiten und distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen inhaltlichen Änderungen, die nach der Linksetzung auf den verlinkten Seiten vorgenommen werden. Ellenberg Design ist nicht verantwortlich für den Inhalt, die Verfügbarkeit, die Richtigkeit und die Genauigkeit der verlinkten Seiten, deren Angebote, Links oder Werbeanzeigen und haftet nicht für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die durch Nutzung oder Nichtnutzung der auf den verlinkten Seiten angebotenen Informationen entstehen.
    3. Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht mehr entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes mit ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit hiervon unberührt.
  9. Gewährleistung
    1. Der Kunde hat eventuell eintretende Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 8 Tagen nach vollbrachter Leistung durch Ellenberg Design; verdeckte Mängel innerhalb von 8 Tagen nach erkennen derselben schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; anderenfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
    2. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Ellenberg Design zu. Ellenberg Design wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde alle zur Untersuchung und Mängelbeseitigung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Ellenberg Design ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.  In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- und/oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden, wenn nötig,  die Übermittlung des mangelhaften Werkes auf seine Kosten durchzuführen.
    3. Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Ellenberg Design ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Ellenberg Design haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer eventuell eintretenden Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
  10. Verschwiegenheitsverpflichtung
    1. Ellenberg Design und der Auftraggeber verpflichten sich hiermit gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des jeweiligen Vertragspartner erkennbar sind, geheim zu halten und sie (soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten) weder aufzuzeichnen, zu speichern noch weiterzugeben, weder zu verwerten noch Unbefugten zugänglich zu machen.
    2. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von der Agentur vorgestellten Ideen, Konzepte, Entwürfe in Text und/oder Bild, solange und soweit der Auftraggeber solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.
  11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
    1. Erfüllungsort für alle Leistungspflichten, auch die der Auftraggeber und Kunden, ist Bochum.
    2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen Ellenberg Design und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten, auch aus Urkunden, Wechseln oder Schecks, ist Bochum.
    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Bochum, 2015.10.02